Dienstag, 5. September 2023

Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen

Vielleicht sollte ich vorweg schicken, dass ich nur selten Auto fahre. Und wenn, dann mit meinem altmodischen Benziner. Weder habe ich ein Elektroauto noch habe ich ein Dieselfahrzeug. Und so ist das schon seit vielen Jahren. Die Diskussion zur Manipulation von Messeinrichtungen in Dieseln habe ich am Rande mitverfolgt. Wirklich berührt hat sie mich nicht, höchstens in dem Sinne, dass vielleicht an anderer Stelle auch Benziner betroffen sein könnten. Das war es.

Mittlerweile ist Ruhe eingekehrt, rund acht Jahre sind vergangen, seit es um VW hoch her ging. Der ohnehin eher ferne Ruf ist bei mir komplett verhallt. Bis heute. Da kam ein Brief von meiner Rechtsschutzversicherung, in dem mit den üblichen Jammertönen beteuert wurde, dass sie eine Beitragserhöhung trotz Anstrengung nicht vermeiden könnten. So weit, so gut, doch bei der Begründung merkte ich dann doch auf. Das Klagevolumen hätte sich deutlich erhöht, insbesondere die Auseinandersetzungen wegen „Dieselgate“ hätten enorm zugenommen.

Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen
Dieselgate. Ich neige nicht zu Rechtsstreiten, fahre keinen Diesel und bin auch kein Kunde von VW. Und doch erwischen mich Auswirkungen der illegalen Machenschaften rund um die Motorsoftware. Ich bin Opfer ohne je einem Täter begegnet zu sein und muss für etwas bezahlen, dass nicht nur bestimmte Kundengruppen geschädigt hat, sondern indirekt (über die Kostenerhöhung der Rechtsschutzversicherung) auch zunächst scheinbar unbeteiligte Menschen.

Mit einem Zeitversatz von zig Jahren holt es mich gnadenlos ein. Fast möchte man diese Spätfolgen auch als Kosten an den Verursacher zurückgeben. Nicht nur der Primärschaden, nein auch die Kollateralschäden müssen bei einer ganzheitlichen Betrachtung einbezogen werden. Nebenbei ist noch zu berücksichtigen, dass die Beiträge der Rechtsschutzversicherung nur deshalb steigen, weil manche der angestrengten Prozesse zu Lasten der Kläger (das dürften in der Mehrzahl Dieselfahrer sein) ausgehen. Offensichtlich geben die Gerichte in merklichem Umfang den Autokonzernen Recht oder lasten die Prozessgebühren aus anderen Gründen den Klageführern an.

So oder so: Unbeteiligt und doch betroffen, ganz nach dem alten Sprichwort „Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen“.

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