Mittwoch, 3. August 2022

Paragraph 1 in Unternehmen

Wie geht das eigentlich so typischerweise im Unternehmen? Immer erst mal schön die eigenen Interessen sichern, Vorfahrt nur gewähren, wenn es vorgeschrieben ist oder niemand sich beschweren kann. Notfalls auch mal mit hochgekrempelten Ärmeln nehmen, was es gerade zu fassen gibt.

Naja, sage ich, wo bleibt denn da der Paragraph 1?

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Dieses Grundprinzip hat sich im Straßenverkehr bewährt. Warum nicht auch in einer Organisation mit vielen Mitarbeitern? Sicher nicht ganz wörtlich, aber im übertragenen Sinn ist es naheliegend, dass es neben Vorfahrtsregeln auch so etwas wie Zusammenspiel gibt, auch wenn man sein (organisatorisches) Gegenüber gar nicht kennt.

Nur – hier wie da kommt uns die menschliche Natur in die Quere. Ist ja alles ganz schön, aber Fortschritt (für sich selbst, seine Einheit und so weiter) erzielt man meist nur mit einer mehr oder weniger ausgeprägten Durchsetzungskraft. Und diese kollidiert häufig mit der Forderung nach Rücksichtnahme. Entweder erzwingt man diese Haltung (wie in der Straßenverkehrs-Ordnung), oder man schafft Anreize.

Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die eigene Arbeit zugunsten anderer Abteilungen und nicht zu deren Lasten zu gestalten. Und dabei die schwierige Balance zu halten, damit man nicht am Ende selbst der Benachteiligte ist. Ein erster und sehr wichtiger Schritt ist die Analyse der Situation: Schädigt ein Teil der Organisation einen anderen Teil oder wurde andererseits bei der Bearbeitung der Aufgaben auch an das Umfeld gedacht?

Erkennen verpflichtet zum Handeln, denn nicht wenig Arbeitsaufwand und emotionale Energie wird mit Rangeleien um Vorfahrt oder schlichter Rücksichtslosigkeit verschwendet.

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